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Keine höhere Finanzkompetenz für den Gemeinderat

Die SVP-Hettlingen empfiehlt die neue Gemeindeordnung zur Ablehnung. Sie will keine Einschränkung der Mitsprache der Stimmbevölkerung. Sie empfiehlt «Ja» zum Anschlussvertrag «Witerig».

Per 1. Januar 2018 trat das neue Gemeindegesetz vom 20. April 2015 in Kraft. Durch die Änderung des kantonalen Rechts muss in Hettlingen die Gemeindeordnung angepasst werden. Der Gemeinderat hat im Frühling 2021 eine Vernehmlassung durchgeführt und hat die Urnenabstimmung auf den letzten Abstimmungstermin im Jahr 2021 festgelegt, obwohl die neue Gemeindeordnung bereits für die Erneuerungswahlen 2022 gelten sollte; alles also sehr knapp. Die SVP-Hettlingen hat im Rahmen der Vernehmlassung bereits eingebracht, dass sie gegen eine Erhöhung der Finanzkompetenz für den Gemeinderat einerseits und für eine Urnenabstimmung andererseits ist.

Nein zur «neuen Gemeindeordnung»
Eigentlich hätte die neue Gemeindeordnung zu einer Formsache werden können, wäre da nicht der Versuch einer Erhöhung der Finanzkompetenz. Finanzentscheide haben häufig unmittelbare Auswirkungen auf die Steuerbelastung und müssen wohl überlegt sein. Die aktuellen Finanzkompetenzen sind grundsätzlich richtig angesetzt. Der Vorstand der SVP-Hettlingen empfiehlt den Stimmberechtigten aus folgenden Gründen ein «Nein»:

  • Urnenabstimmungen: Es sollen wie bisher für Geschäfte ab 1.0 Mio. Franken Urnenabstimmungen durchgeführt werden, weil vor Urnenabstimmungen die Meinungsbildung intensiver und gründlicher ist als bei Gemeindeversammlungen, aber vor allem weil die Stimmbeteiligung an Urnenabstimmungen höher ist als an einer Gemeindeversammlung und dadurch der Volkswille besser zum Ausdruck kommen kann. Eine Erhöhung auf 1.5 Mio. Franken ist abzulehnen.
  • Behörden: Die Finanzkompetenz des Gemeinderates und der Schulpflege – im Rahmen des bewilligten Budgets – soll wie bisher 0.2 Mio. Franken betragen und nicht auf Fr. 0.3 Mio. Franken erhöht werden. Bei einem Haushaltsbudget von rund CHF 15 Mio. sind die Finanzkompetenzen in einem verhältnismässigen Rahmen zu halten.
  • Liegenschaften: Die Finanzkompetenz des Gemeinderates für die Veräusserung und den Kauf von Liegenschaften ist wie bisher bei 1 Mio. Franken zu belassen und nicht auf 2 Mio. Franken zu erhöhen. Bei solchen Geschäften handelt es sich nicht um «Tagesgeschäft» unseres Gemeinderats. Es liegt im Interesse der Stimmberechtigten, über Veräusserungen und Käufe von Liegenschaften im bisherigen Umfang entscheiden zu können.

Die Finanzkraft der Gemeinde Hettlingen lässt keine überproportionale Erhöhung der Finanzkompetenzen zu. Über wichtige Investitionen soll abgestimmt werden. Bei einer Annahme der Gemeindeordnung hätten die Stimmberechtigten jedoch das Nachsehen: Ihr Mitspracherecht würde eingeschränkt.

SVP-Hettlingen steht nicht allein mit ihrer Ablehnungsempfehlung: auch die Rechnungsprüfungskommission (RPK) hat sich bereits bei der Vernehmlassung kritisch gegenüber einer Erhöhung der Finanzkompetenzen geäussert. Und die RPK beantragt den Stimmberechtigten folgerichtig eine Ablehnung der Gemeindeordnung. Der Vorstand der FDP-Hettlingen teilt dieselbe Meinung, lehnt die vorliegende neue Gemeindeordnung demzufolge ab und empfiehlt die Nein-Parole.

Der Gemeinderat hatte mehrere Jahre Zeit, die neue Gemeindeordnung vorzubereiten und dar-über abstimmen zu lassen. Es ist unverständlich, dass der Gemeinderat nun den letzten möglichen Abstimmungssonntag für die Gemeindeordnung gewählt hat. Die Stimmbürger sollen sich davon nicht unter Druck setzten lassen: Die SVP-Hettlingen erwartet vom Gemeinderat, dass die Finanzkompetenzen auf den bisherigen Stand angepasst werden und die Vorlage nochmals den Stimmberechtigten vorlegt wird.

Ja zur «Witerig»
Die Betriebskommission «Schiessanlage Witerig» konnte sich mit den Gemeinden Seuzach und Hettlingen über eine zukunftsträchtige Lösung einigen. Der Vorstand der SVP-Hettlingen empfiehlt, die Auflösung des Zweckverbandes und den Abschluss eines Anschlussvertrages zuzustimmen.

SVP-Hettlingen
Der Vorstand

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SVP Sektionspräsident, RPK (ZH)
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